Umsatzsteuerlager

Umsatzsteuerlager, wir kümmern uns um alles

Unser Unternehmen befasst sich seit Jahren mit der Organisation von Warenbewegungen zwischen verschiedenen Ländern und heute ist die Koordination eines internationalen Transports nicht mehr nur eine Frage der Logistik oder der Streckenplanung, sondern erfordert auch die Bewältigung von Zollfragen. Wir besitzen alle gesetzliche und steuerliche Anforderungen zur Führung eines Umsatzsteuerlagers.

Mit Ihrem Umsatzsteuerlager haben Sie:

  • die Möglichkeit bestimmter Operationen durchzuführen ohne Zahlung der Umsatzsteuer
    (Absatz 4 - Art. 50/bis Verordnung 33/1993)
  • die Möglichkeit der Entrichtung der Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Warenausgangs
  • (Absatz 6 Art. 50/bis Verordnung 33/1993)

Das Umsatzsteuerlager ermöglicht Ihnen eine Vereinfachung der Umsatzsteuerpflicht bei Einfuhr oder Einkauf aus dem gemeinschaftlichen Ausland. Es stellt also eine Steuererleichterung dar, die es Ihnen ermöglicht, die Entrichtung der Umsatzsteuer auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Vermarktung der Waren zu verschieben (es besteht keine Mindestdauer der Lagerung).

Dies ist ein wichtiges Instrument für alle Importeure, um die Entrichtung der Umsatzsteuer aufzuschieben und so die wirtschaftlich kommerziellen Beziehungen zwischen den EU-Staaten zu vereinfachen.

Unser Team wird kontinuierlich auf den letzten Stande der Gesetzgebung von Zollangelegenheiten aktualisiert und kümmert sich persönlich um alle Zollprozeduren und -operationen für den Transport und die Lagerung Ihrer Waren.

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